Eines darf bei all‘ den aufgesetzten Compliance Struktruren im Unternehmen nicht vergessen werden: Neben Recht ist auch Anstand und gesunder Menschenverstand als Gradmesser dessen gefordert, was sich noch im Bereich des „Zulässigen“, und was schon jenseits davon im Graubereich und Unzulässigen bewegt. Treffend halten wir daher auch folgendes Zitat:
Von einem Verstoß gegen die Compliance-Grundsätze ist auch ein mittelständiges Familienunternehmen nicht prinzipiell bewahrt. Einem Gesetzesverstoß liegt immer der Denkfehler zugrunde, dass man nicht den schlimmsten Fall als tatsächlich möglichen Fall annimmt und danach sein Handeln ausrichtet. Bei den heutigen Strafen für Kartellvergehen „rechnet“ sich ein Gesetzesverstoß auf keinen Fall. Ein solches Handeln ist einfach „dumm“. Das gleiche Urteil trifft auf Korruption zu. Alle Verstöße gegen Regelungen zum Schutz der Kunden können sich desaströs im Markt auswirken. Gerade dieser Bereich des Kundennutzens zeigt, dass es bei Compliance nicht nur auf die eindeutigen Grenzen nach Gesetzeslage ankommt, sondern dass neben dem Recht auch der Anstand zu beachten ist. Zitat aus „Beiräte in der Verantwortung“ von Prof.Dr.Hrmut Korman.“