Am 22. November 2011 hat der Rechtsausschuss den Bericht von Klaus-Heiner Lehne über den Richtlinienvorschlag für den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen im Hinblick auf Kleinstunternehmen (s. EiÜ 38/11) mit Empfehlungen für die zweite Lesung verabschiedet. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, die Schwellenwerte bis zu denen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie auf Unternehmen nicht anwenden müssen, auf eine Bilanzsumme von bis zu 35.000 € bzw. einen Nettoumsatzerlös von bis zu 700.000 € zu erhöhen. Weiterhin sieht der Bericht eine Evaluierungsverpflichtung der Kommission über die Lage der Kleinstbetriebe nach fünf Jahren vor.
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