Die ICC als internationale Kammerorganisation hat neue Regeln zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet. Diese sollen als Selbstregulierung der Wirtschaft gegen nationale legislative Alleingänge oder internationale Rechtsinstrumente dienen. Außerdem sollen sie Unternehmen helfen, ihre rechtlichen Verpflichtungen und die diversen internationalen Korruptionsbekämpfungsinitiativen besser in ihrer unternehmerischen Praxis umzusetzen. Die ICC hatte erstmals 1977 derartige Anti-Korruptions-Regelungen aufgestellt, die seither mehrfach überarbeitet worden waren. Durch die aktuelle Fassung werden diese auf den neuesten Stand gebracht. Die neuen ICC-Regeln bieten einen globalen Standard für die private Wirtschaft und sind die direkte Antwort auf G20- und UN-Forderungen, dass die Wirtschaft selbst vorangehen muss im Kampf gegen Korruption. Die UN-Regelungen zur Korruptionsbekämpfung sind im Übrigen im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 14.12.2005 zusammengefasst und inzwischen von 154 Staaten ratifiziert. Deutschland hat diese zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert (Streitpunkt: Abgeordnetenbestechung, die in Deutschland bisher nicht gesetzlich verboten ist). Hier mehr….
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