UMSETZUNG DER DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE – KOMMISSION

Die EU-Kommission hat am 27. Januar 2011 die Evaluierungsergebnisse zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG veröffentlicht und eine Reihe gezielter Maßnahmen zur Beseitigung verbleibender Umsetzungsprobleme angenommen (s. auch EiÜ 33/10). Die Dienstleistungsrichtlinie musste bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Schlüsselerkenntnisse der gegenseitigen Evaluierung haben gezeigt, dass die Kommission weitere Maßnahmen ergreifen muss, damit die europäische Wirtschaft das Potenzial des Binnenmarkts für Dienstleistungen voll ausschöpfen kann. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen sollen u.a. die Auswirkungen der durch die Mitgliedstaaten auferlegten Beschränkungen der Rechtsform und der Kapitalbeteiligung von Dienstleistern untersucht werden. Des Weiteren wird die Kommission im ersten Halbjahr 2011 eine Reihe bilateraler Sitzungen mit jenen Mitgliedstaaten anberaumen, in denen es deutliche Hinweise auf eine nicht korrekte oder unvollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie gibt. Parallel dazu wird die Kommission 2011 eine erste wirtschaftliche Bewertung der tatsächlichen Umsetzung der Richtlinie und ihrer Auswirkungen auf die Funktionsweise der Dienstleistungsmärkte vornehmen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen