Europäisches Recht: Es ist dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit nicht gelungen, den Sprachenstreit um den Verordnungsvorschlag zur Regelung der Übersetzung des Patents der EU zu lösen (s. KOM(2010) 350, EiÜ 35/10). Insbesondere Spanien und Italien beharrten auf der Ratssitzung am 10. November 2010 darauf, dass neben Englisch, Französisch und Deutsch auch ihre Sprachen als Verkehrssprachen verwendet werden. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte verschiedene Kompromissvorschläge gemacht, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Der Deutsche Anwaltsverein hat sich für eine Beschränkung auf die drei Amtsprachen des Europäischen Patentamtes ausgesprochen. Europa wie es leibt und lebt!
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