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ArbG Kiel: Arbeitszeugnis mit lachendem Smiley

Ein weiteres Kuriosum „schmückt“ die vielfältige Rechtsprechung zur Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Das Arbeitsgericht Kiel hat einen Arbeitgeber verurteilt, das von ihm ausgestellte Arbeitszeugnis mit einem lachenden Smiley zu unterschreiben (Urteil vom 18.4.2013, AZ 5 Ca 80 b/13).

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