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Schlagwort-Archive: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
BAG: Einsatz von Leiharbeitnehmern – Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist der Betriebsrat eines Entleiherbetriebs vor der Übernahme eines … Weiterlesen
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Verschlagwortet mit Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Betriebsrat, Einsatz ohne zeitliche Begrenzung, Gesellschaftsrecht, keine Festanstellung, Leiharbeitnehmer, NIETZER & HÄUSLER, Zustimmungsverweigerung
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BAG: Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verpflichtet den Verleiher, dem Leiharbeitnehmer das gleiche Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Entleiher vergleichbaren Stammarbeitnehmern gewährt („equal pay“). Von diesem Gebot der Gleichbehandlung erlaubt das AÜG ein Abweichen durch Tarifvertrag, wobei nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die … Weiterlesen
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