Die Neuordnung des Datenschutzrechts durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) nimmt zunehmend Gestalt an:
Die DSVGO tritt am 25.05 2018 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat reagiert und das deutsche BDSG angepasst. Das dazu bestimmte Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSAnUG-EU) ist am 5.7.17 verkündet worden. Die darin vorgenommenen Anpassungen des BDSG treten – wie die DSGVO – am 25.5.2018 in Kraft. Das Gesetz wird das derzeitig noch geltende BDSG ersetzen.
Damit stellt sich die Frage: Was regelt das „neue“ BDSG?
Das BDSG muss ergänzend zur DSGVO gelesen werden. Die DSGVO geht als europäische Regelung bei Widersprüchen vor.
Das „neue“ BDSG sieht insbesondere für den folgenden Sektoren besondere Regelungen vor:
– sensitiven Daten
– Beschäftigtendatenschutz
– Datenverarbeitung bei Verbraucherkrediten
– Scoring- und Bonitätsauskünfte
– Informationspflichten
– Löschpflichten
– Profiling
Das ganze Gesetz ist abrufbar unter:: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=’bgbl117s2097.pdf‘]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D’bgbl117s2097.pdf‘]__1500196543682
Für Unternehmen und Unternehmer liegt mit diesem Gesetz ein weiterer Baustein vor, auf den sie ihre Datenschutz-Konzepte überprüfen und anpassen müssen. Das sollte rechtzeitig erfolgen und deutlich vor dem 25.05.2018 abgeschloseen sein.