Kartellrecht – Eine Gratwanderung

Das Kartellrecht ist für jedes am Wettbewerb beteiligte Unternehmen allgegenwärtig und gewinnt in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Grundsätzlich soll das Kartellrecht verhindern, dass Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen den frei funktionierenden Markt beeinträchtigen. Die Grenzen des erlaubten unternehmerischen Handelns zu erkennen, um Kartellrechtsverstößen vorzubeugen, sind ohne fundierte juristische Kenntnisse nahezu unmöglich. Für die Unternehmen handelt es sich um eine schwer zu erfassende Thematik, da sich auch die Rechtsprechung den aktuellen Gegebenheiten anpasst und jegliche Berührung des Kartellrechts ahndet.

Mit dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.01.2017 verdeutlichte das Gericht, dass für einen Kartellrechtsverstoß nicht zwingend Preisabsprachen zwischen den Wettbewerbern stattgefunden haben müssen, sondern bereits ein Informationsaustausch über Verhandlungen zwischen den Beteiligten ausreichend ist. In diesem Fall hatten sich Süßwarenhersteller durch einen Arbeitskreis mit der Bezeichnung „Konditionenvereinigung“ verdächtig gemacht und wurden Gegenstand kartellrechtlicher Ermittlungen. Das letzte Wort dürfte nach dem Düsseldorfer Urteil zwar noch nicht gesprochen sein, da die Betroffenen den Fall wohl zum Bundesgerichtshof bringen werden. Allerdings wird die Zielrichtung der Rechtsprechung deutlich und zeigt, dass Vorgehensweisen in Grenzbereichen zunehmend als kartellrechtswidrig eingestuft werden.

Die Alarmbereitschaft der am Wettbewerb beteiligten Unternehmen sollte den möglichen Gefahren gerecht werden. Wettbewerbsverstöße können erhebliche Risiken nach sich ziehen. Hierzu zählen Vorteilsabschöpfung, Bußgelder, Nichtigkeit der Vereinbarungen und strafrechtliche Sanktionen. Auch private Schadensersatzforderungen und der Imageschaden für das kartellrechtswidrige Unternehmen sind zu berücksichtigen. Es gilt der Grundsatz der Selbstveranlagung. Jeder muss vorab prüfen, ob sein eigenes Handeln legal ist.

Die Handlungsmöglichkeiten nach einem Kartellrechtsverstoß sind eingeschränkt. Das europäische Kartellrecht orientiert sich am amerikanischen Kartellrecht. Durch das amerikanische Vorbild wurde die Kronzeugenregelung in das europäische Kartellrecht eingegliedert. Danach wird das Unternehmen von einer Geldbuße befreit, welches einen Kartellrechtsverstoß bei der Kartellbehörde meldet und mindestens einen weiteren Teilnehmer so belastet, dass in dessen Räumen durchsucht werden kann. Kartelle werden in 90 Prozent aller Fälle durch einen Kronzeugenantrag aufgedeckt. Gerade diese Tatsache verdeutlicht das unsichere Gerüst von illegalen Preisabsprachen, da die Angst vor drohenden Sanktionen höher wiegt als die Loyalität zum einstigen Partner.

An einen Kronzeugenantrag werden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2016 hohe Anforderungen gestellt. Im Rahmen von Parallelzuständigkeiten ist es unter anderem schwierig, aber gerade notwendig, den Antrag an die richtige Stelle richten. Aufgrund der drohenden Gefahren und Schwierigkeiten erscheint es äußerst sinnvoll und empfehlenswert, dass sich Unternehmen regelmäßig mit dem Kartellrecht auseinandersetzen.

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