Neue Sicherheitsprüfung beim Unternehmenskauf in China

Hinsichtlich des Unternehmenskaufs in China ist eine neue Verordnung mit Datum  25.08.2011 vom Chinesischen Handelsministerium erlassen worden, wonach eine neue Sicherheitsprüfung bei bestimmten Unternehmenskäufen durch ausländische Investoren notwendig wird.Der sachliche Anwendungsbereich der Verordnung bezieht sich hauptsächlich auf die Hersteller für militärische Produkte, wichtige Agrarprodukte, Rohstoff- und Energieprodukte, Infrastrukturen und wichtige Technologie oder Anlagen. Der sachliche Anwendungsbereich erweitert sich, wenn eine Behörde der Chinesischen Regierung, ein Branchenverband oder ein mit dem Zielunternehmen verbundenes Unternehmen den Zweifel an der Sicherheitsgarantie der vorgenannten Branchen hat und deshalb einen erfolgreichen Antrag auf Durchführung der Sicherheitsprüfung beim Chinesischen Handelsministeri  um gestellt hat. Diese Prüfung könnte viele ausländischen Investoren beim Unternehmenskauf betreffen, mit erheblichem Zeitaufwand ist zu rechnen. Frau Dr.Liu, LL.M. , chinesische Juristin bei NIETZER & HÄUSLER,  wird Ihnen hierzu zukünftig gerne weitere Informationen besorgen oder im Prüfungsverfahren assistieren.

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