Vereinigtes Königreich nimmt mit dem neuen Anti-Bribery Act 2010 verstärkt den Kampf gegen Korruption auf

Auch deutsche Unternehmen mit Business in UK sind durch die neue Gesetzeslage betroffen. Mit dem UK Anti-Bribery Act 2010, der am 01. July 2011 in Kraft getreten ist, verfügt UK nun über eines der weltweit strengsten Gesetze im Kampf gegen die Korruption. Darunter fallende Handlungen schließen u.a. nicht nur aktive und passive Bestechung, sondern auch das Nichtverhindern von Bestechung ein. Da der Bribery Act 2010 nicht auf entsprechende Handlungen im Bereich öffentliche Ämter beschränkt ist, sondern private Unternehmen mit einschließt, können hierdurch insbesondere auch deutsche Unternehmen mit Business in UK betroffen sein und als Sanktion unbegrenzte Geldbußen sowie Gefängnisstrafen von bis zu 10 Jahren zu befürchten haben. Deutschen Unternehmen ist daher anzuraten, interne Anti-Bestechungsrichtlinien zu überdenken und ggf. schärfere Regelungen aufzustellen, um der neuen Gesetzlage gerecht zu werden. Hilfreich ist ein Blick in das US-Antikorruptionsgesetz (FCPA) und disebzüglicher Kommentierungen, siehe hierzu zahlreiche Artikel im NIETZER & HÄUSLER US-Blog www.usa-recht.de

Frau Rechtsanwältin Jutta List, LL.M.  von NIETZER & HÄUSLER ist in England und Wales zugelassene Anwältin (Solicitor).

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