Sehr geehrte Leser, die Aufsichtsbehörden für den nichtöffentlichen Bereich werden sich nochmals mit Google Analytics beschäftigen. Sie haben ihre datenschutzrechtlichen Bedenken – Speicherung der ungekürzten IP-Adressen, Übermittlung der Daten in die USA – gegen die Verwendung dieses Statistiktools bekräftigt. Da Google selbst nicht zur Einhaltung des BDSG bzw. des TMG gezwungen werden kann, könnten nun die Aufsichtsbehörden gegen die Unternehmen vorgehen, die Google Analytics zur Nutzungsmessung ihrer Webseiten einsetzen. Hinweise des Innenministeriums Baden-Württemberg hier: Hinweisblatt Web-Analyseprogramme
US-Recht
Bundesgerichtshof
Bundesarbeitsgericht
Entrepreneurschip (ETP)
- Ein Fehler ist aufgetreten – der Feed funktioniert zurzeit nicht. Versuche es später noch einmal.
WiWo Unternehmen
Presse EU|Wirtschaft
FAZ Staat und Recht
FAZ Politik
Blogroll
Kategorien
- AGB
- AGG
- Allgemein
- Arbeitsrecht
- Best Practices
- BGH
- Bundesarbeitsgericht
- Bundesfinanzhof
- Bundesgerichtshof
- Bundesverfassungsgericht
- Chinesisches Handelsministerium
- Chinesisches Recht
- Chinesisches Unternehmensrecht
- Compliance
- Compliance and Ethics
- Compliance China
- Datenschutz
- Department of Justice
- Deutsches Unternehmensrecht
- Due Diligence
- Energierecht
- EU Recht
- Facilitation Payment
- FCPA
- GDL
- Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht China
- Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- IT-Recht
- Joint Venture
- Kaufrecht
- Landesarbeitsgericht
- Markenrecht
- Medien- und Presserecht
- NIETZER . Rechtsanwälte
- Nietzer & Häusler
- Nietzer & Häusler
- Nietzer & Häusler
- Pressemeldung
- Rechtsprechung China
- Registered Capital
- Schuldverhältnisse
- Tarifvertrag
- TVöD
- UN-Kaufrecht
- Unternehmensgründung China
- Urheberrecht
- US Unternehmensrecht
- USA Recht
- UWG
- Verbraucherschutz
- Verbraucherschutzgesetz China
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Vertriebsrecht
- Wertpapierprospektgesetz
- Wettbewerbs- und Markenrecht
- Wettbewerbsrecht