Datenschutzaufsicht prüft bei Anwendern Google Analytics

Sehr geehrte Leser,  die Aufsichtsbehörden für den nichtöffentlichen Bereich werden sich nochmals mit Google Analytics beschäftigen. Sie haben ihre datenschutzrechtlichen Bedenken – Speicherung der ungekürzten IP-Adressen, Übermittlung der Daten in die USA – gegen die Verwendung dieses Statistiktools bekräftigt. Da Google selbst nicht zur Einhaltung des BDSG bzw. des TMG gezwungen werden kann, könnten nun die Aufsichtsbehörden gegen die Unternehmen vorgehen, die Google Analytics zur Nutzungsmessung ihrer Webseiten einsetzen.  Hinweise des Innenministeriums Baden-Württemberg hier: Hinweisblatt Web-Analyseprogramme

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