Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und Aufsichtsratschef der Commerzbank AG, hat den Bericht dem Bundesjustizministerium übergeben. Die Regierungskommission wurde 2001 eingesetzt und hat 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt. Der Kodex enthält Empfehlungen für eine gute Unternehmensführung, etwa zur Angemessenheit von
Vorstandsgehältern oder – seit kurzem – zur Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen. Über § 161 AktG sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet einmal jährlich zu erklären, welcher der Empfehlungen des Kodex sie nicht folgen und seit kurzem auch, warum sie dieser Empfehlung nicht folgen. 2010 wurden immerhin 82,1 Prozent der Empfehlungen nachgekommen, so die Analyse. Im DAX-Bereich waren es fast 95 Prozent. In Ihrem Beitrag warnte die Justizministerin vor Kritik am Kodex. In letzter Zeit wurden die Empfehlungen des Kodex zur Diversity, die seit Mitte dieses Jahres gelten, angegriffen. Wer die Empfehlungen kritisiert und ignoriert, riskiert gesetzliche Regelungen, so die Ministerin. Der Koalitionsvertrag hat bereits angekündigt, dass der Anteil von
Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst maßgeblich zu erhöhen ist und hierfür ein Stufenplan insbesondere zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten vorgelegt werden soll. Der Stufenplan soll in einer ersten Stufe auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen setzen. – Der Kodex hat diese Empfehlung zur diversity in seiner Empfehlung 4.1.5., 5.1.2. und 5.4.1.
Einige der Bundesländer prüfen auf Basis einer Vereinbarung der Justizministerkonferenz im Juni 2010 die Notwendigkeit und Möglichkeit gesetzlicher Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen der Wirtschaft. Darüber hinaus beschäftigt sich die Justizministerkonferenz mit der Managerverantwortung in einer Arbeitsgruppe, die eine Reihe von Empfehlungen des Kodex in zwingende aktienrechtliche Regelungen überführen soll. Im Restrukturierungsgesetz wurde vor kurzem die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche gegen Organmitglieder börsennotierter Gesellschaften von 5 auf 10 Jahre verlängert. Schwerpunkte der Regierungskommission in 2011 sollen Unabhängigkeit und Interessenkonflikte bei Aufsichtsräten und die Behandlung von EU-Initiativen (inkl. der Abgrenzung vom Finanzsektor) sein. Denn die EU-Kommission hat bereits in ihrem Grünbuch Corporate Governance für Finanzinstitute und Vergütungspolitik ihre Vorstellungen der Verbesserung der Governance vorgestellt. Diskutiert wurde u. a. die externe Überwachung der Wirtschaftsprüfer oder Vorgaben für Qualifikationen und
diversity von Aufsichtsratsmitgliedern – und dies auch über den Anwendungsbereich der Finanzinstitute hinaus. Zudem könnten Elemente aus dem Grünbuch Abschlussprüfer der EU-Kommission auch Auswirkungen auf die Corporate Governance haben. Darüber hinaus ist für 2011 ein Grünbuch für die Corporate Governance für alle börsennotierten Unternehmen seitens der EU-Kommission angekündigt. Ausführliche Analysen der bestehenden Empfehlungen des Kodex, deren Entsprechung durch die Unternehmen, im
internationalen Vergleich und Ausführungen zur Corporate Governance in den USA etc. finden Sie im Bericht der Regierungskommission: http://www.bmj.bund.de/files/07d3d2196db408d503ec0d5acde9d49c/4762/Governance-
Bericht_Nov_2010.pdf
Link zur Rede der Bundesjustizministerin: http://www.bmj.bund.de/enid/07d3d2196db408d503ec0d5acde9d49c,84fa8e636f6e5f6964092d0937343435093a095f7472636964092d0937343430/Reden/Sabine_Leutheusser -Schnarrenberger_1mt.html
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