Standortfaktor Justiz: Deutschland will mehr Verantwortung bei internationaler Streitschlichtung zwischen Unternehmen

Mit Blick auf eine durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union bedingte Schwerpunktverlagerung des Standorts für internationale Streitschlichtungen zwischen Unternehmen könnte Deutschland eine mögliche Alternative darstellen. Unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hamburg diskutieren derzeit in Berlin Vertreter aus Wirtschaft, Anwaltschaft, Wissenschaft und Justiz, welche Weichen der Justizstandort Deutschland stellen muss, um zukünftig mehr Verfahren mit Beteiligung ausländischer Unternehmen an deutsche Gerichte zu holen.

Brexit wirft Standortfrage für internationale Streitschlichtungen auf. Kommt es im internationalen Wettbewerb zum Streit, wählen Unternehmen als Gerichtsort häufig London. Doch mit dem Brexit kann auch die Attraktivität Londons für internationale Streitschlichtungen schwinden. Die Justizministerien der Länder hatten auf einer Tagung im Juni 2018 die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung von Hamburg und Nordrhein-Westfalen beschlossen, um die Gerichts- und Verfahrensstrukturen in wirtschaftsrechtlich bedeutenden Gebieten auf Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Vertreter aus Wirtschaft, Anwaltschaft, Wissenschaft und Justiz diskutieren nunmehr in Berlin, welche Weichen der Justizstandort Deutschland stellen muss, um zukünftig mehr Verfahren mit Beteiligung ausländischer Unternehmen an deutsche Gerichte zu holen.

Justizminister wollen deutsche Justiz international wettbewerbsfähiger machen Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) und Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) betonten, den Weg zu einer international wettbewerbsfähigen Justiz bereiten zu wollen. Ziel sei eine leistungsfähige, zuverlässige Gerichtsbarkeit, die international eine schnelle Lösung rechtlicher Auseinandersetzungen auf fachlich höchstem Niveau garantiere. Auf der Tagesordnung der namhaft besetzten Veranstaltung standen die Einführung von Commercial Courts und die Stärkung der Kammern für Handelssachen in Deutschland. Ein besonderer Teil der Veranstaltungen widmete sich der Anpassung der geltenden Verfahrensregeln.

Quelle: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK

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