UK-Law: Geschäftsführender Gesellschafter

Wenn die Rechte des Gesellschafters mit den Pflichten des Geschäftsführers kollidieren

Die Positionen als Gesellschafter auf der einen Seite und Geschäftsführer auf der anderen Seite lassen sich im Falle eines geschäftsführenden Gesellschafters nicht so einfach trennen; so lässt beispielsweise das Handeln in der Funktion als Gesellschafter nicht die Verpflichtungen des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft nach dem Gesetz obsolet werden und vice versa.

Der Geschäftsführer hat im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl die ihm obliegenden Pflichten des Companies Act zu beachten, als auch im Interesse aller Gesellschafter zu handeln, die Satzung zu befolgen und die notwendige Sorgfalt einzuhalten. Dies führt dazu, dass sein Handeln nach dem Wohl der Gesellschaft auszurichten ist, auch wenn es den Gesellschaftern zum Nachteil gereicht.

Bedeutung für die Praxis:

Es empfiehlt sich bei kollidierenden Pflichten nicht leichtfertig den Interessen der Gesellschafter den Vorzug zu gewähren, sondern im Einzelnen zu prüfen, ob man seinen Pflichten gegenüber der Gesellschaft genüge getan hat, um eine mögliche persönliche Haftung zu vermeiden.

 

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