GRÜNDUNG EINER PRIVATE LIABILITY COMPANY IN SINGAPUR

Die Gründung einer Private Company nimmt üblicherweise DREI bis FÜNF Tage in Anspruch. Dazu müssen wir zunächst den vorgesehenen Firmennamen auf seine Eintragungsfähigkeit prüfen. Allerdings kann der Gründungsprozess zwischen VIERZEHN TAGEN und ZWEI MONATEN dauern, wenn der Namenswunsch anderen Behörden zur Genehmigung oder Prüfung vorgelegt werden muss. Plant die Gesellschaft beispielsweise die Durchführung von Finanzgeschäften, dann wird der Antrag der singapurischen Währungsbehörde, der Monetary Authority of Singapore vorgelegt.

1.         Kapital

Das Mindestkapital einer Private Company ist nicht vorgeschrieben. Das ausgegebene und eingezahlte Kapital kann auch lediglich nur 1,00 S$, bestehend aus einem (1) Gesellschaftsanteil betragen. Für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis (Employment Pass) sollte jedoch ggf. ein höheres ausgegebenes und einbezahltes Kapital in Erwägung gezogen werden.

2.         Direktoren

Eine Private Company muss mindestens einen Director haben: eine natürliche Person, mindestens achtzehn Jahre alt und mit regelmäßigem Wohnsitz in Singapur.

Singapurische Staatsangehörige, Personen mit unbefristetem singapurischem Aufenthaltstitel sowie Personen, denen von der singapurischen Einwanderungsbehörde eine Arbeitserlaubnis (EP) /eine Beschäftigungserlaubnis (Approval in Principal) / ein Angehörigen-Visum (Dependant Pass) erteilt wurde, gelten als Personen mit regelmäßigem Wohnsitz in Singapur.

Die weiteren Directors müssen nicht in Singapur ansässig sein.

3.         Gesellschafter

Eine Private Company muss mindestens einen Gesellschafter haben, bei dem es sich entweder um eine natürliche, mindestens 18 Jahre alte Person oder eine juristische Person handeln kann. Die Gesellschafter sind nicht verpflichtet, ihren Aufenthalt in Singapur zu haben.

Ist der Zeichner eine juristische Person, dann muss diese eine Einzelperson ernennen, die die Gründungsdokumente im Auftrag der juristischen Person unterzeichnet.

4.         Gesellschaftssekretär und Firmensitz

Jede Private Limited Company muss einen Gesellschaftssekretär (Secretary) haben; bei diesem muss es sich um eine natürliche Person mit Wohnsitz in Singapur handeln. Darüber hinaus muss sie ihren Firmensitz in Singapur haben. Wir können Ihnen Secretary und Firmensitz zur Verfügung stellen.

Die Tätigkeit des Company Secretary umfasst die Aufbewahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen sowie die Wahrnehmung der jährlichen Aufgaben des Secretary, wie zum Beispiel die Jahreshauptversammlung und der Jahresabschluss.

5.         Rechnungsbücher, Abschlussprüfer und Fiskalvertreter

Eine in Singapur gegründete und ansässige Private Limited Company ist zur ordnungsgemäßen Buchführung, zur Abschlusserstellung und deren jährlicher Prüfung verpflichtet, sofern sie nicht von der Prüfung befreit ist. Steuererklärungen (Gewinnsteuer und abgeführte Lohnsteuer ) sind ebenfalls abzugeben.

Einige Gesellschaften können unter bestimmten Umständen von der Prüfung ihrer Konten befreit werden. Dabei handelt es sich um:

Stille Gesellschaften, die während des betreffenden Jahres keine Buchungen durchgeführt haben;

Steuerbefreite Private Companies mit höchstens 20 Gesellschaftern, deren Anteile weder direkt noch indirekt durch eine andere Gesellschaft gehalten werden und deren Umsatz im betreffenden Jahr nicht mehr als S$ 5 Millionen betrug.

Diese Gesellschaften sind aber trotzdem verpflichtet, einen (Jahres-)Abschluss zu erstellen und diesen den Gesellschaftern bei der jährlichen Gesellschafterversammlung vorzulegen.

Zum Schutz der Gesellschafterinteressen kann jeder Gesellschafter, der mindestens 5% aller ausgegebenen Anteile hält, durch schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft selbige zur Abschlussprüfung auffordern. Unter bestimmten Bedingungen kann auch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Accounting Corporate Regulatory Authority of Singapore (ACRA) die Gesellschaft zur Einreichung ihres geprüften Abschlusses auffordern.

6.         Jährliche Pflichten

Companies Act und Income Tax Act sehen folgende jährliche Pflichten vor:

a)      Der Companies Act schreibt vor, dass den Mitgliedern der Gesellschafterversammlung in jedem Kalenderjahr ein Jahresabschluss vorzulegen ist, spätestens sechs Monate nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres und innerhalb von 15 Monaten nach der vorhergehenden jährlichen Gesellschafterversammlung („JGV“).

b)      Der Companies Act schreibt vor, dass jede (Private) Limited Company ihre erste JGV innerhalb von 18 Monaten nach ihrer Gründung und danach mindestens einmal pro Kalenderjahr durchführen muss, spätestens 15 Monate nach der vorhergehenden JGV. Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb eines Monats nach der JGV bei der ACRA einzureichen.

 

c)      Weitere die Gesellschaft betreffende Änderungen, wie z.B. der Wechsel ihres Firmensitzes, Veränderungen bei den Directors, dem Secretary und entsprechende Einzelheiten, eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals, usw. sind der ACRA innerhalb der festgelegten Frist mitzuteilen, andernfalls verhängt diese Sanktionen.

d)     In Singapur ist jede bei der ACRA registrierte Private Limited Company mit einem Gesellschaftskapital von mindestens S$0,5 Millionen verpflichtet, satzungsgemäßes Mitglied der Singapore Business Federation („SBF“) zu werden. Die SBF agiert als Verbindungsglied zwischen der Regierung und den Unternehmen in Singapur mit dem Ziel, förderliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. In Abhängigkeit von der Höhe des einbezahlten Kapitals ist eine jährliche Mitgliedsgebühr zwischen S$ 300 und S$ 800 zu zahlen.

e)      Nach Vorschrift der singapurischen Steuerbehörde, der Inland Revenue Authority of Singapore („IRAS“) muss überdies in jedem Jahr eine Gewinnsteuererklärung zusammen mit einem geprüften/ungeprüften Abschluss eingereicht werden. Der steuerbare Gewinn von Kapitalgesellschaften wird derzeit mit 17% besteuert.

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