EuGH: Klage gegen Verbraucher vor Gerichten des letzten bekannten Wohnsitzes nach Brüssel I-Verordnung möglich

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. November 2011, C-327/10, in Auslegung von Art. 16  Abs. 2 der Brüssel IVerordnung 44/2001/EG in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass bei Klagen gegen einen Verbraucher, dessen aktueller Wohnsitz unbekannt ist, die Gerichte in dem Mitgliedstaat des letzten bekannten Wohnsitzes international zuständig sind. Hier die weiteren Informationen: EuGH

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