Zur Kündbarkeit einer Patronatserklärung

BGH, Urteil vom 20. September 2010: Verspricht eine Muttergesellschaft in einer (Patronats-)Erklärung gegenüber ihrer bereits in der Krise befindlichen Tochtergesellschaft, während eines Zeitraums, der zur Prüfung der Sanierungsfähigkeit erforderlich ist, auf Anforderung zur Vermeidung von deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung deren fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen, kann diese Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden, wenn die Parteien nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Kündigungsrecht vereinbart haben. Urteil: BGH betrreff Patronatserklärung

Praxisttipp: Je detaillierter Sie eine (harte) Patronatserklärung formulieren, um so weniger laufen Sie in das Risiko, dass es im Ernstfall zu einem Streit über den Inhalt kommt.  Im übrigen steht und fällt die Perspektive auf die Thematik mit Ihrer Interessenlage, sprich, sind Sie derjenige, der die Patronatserklärung abgibt, oder derjenige, der auf ihren Erhalt großen Wert legt.

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