Mitbestimmung des Betriebsrates

Wieviel Mitspracherechte ein Betriebsrat in Gehaltsfragen hat, ist heutzutage sicher nur noch durch eine entsprechende Anfrage beim Arbeitsrechtler möglich. Individuelle Lohngestaltung ist aber definitiv mitbestimmungsfrei, dies gilt insbesondere für die Gehaltshöhe. Solange eine gerechte Vergütungsverteilung erhalten bleibt, hat der Unternehmer kein Problem.  Lässt der Arbeitgeber aber eine Gleichmässigkeit vermissen, so dass eine Erhöhung für die einzelnen Vergütungsgruppen unterschiedlich ausfallen, und beispielsweise Leistungsträger profitieren, kann ein Mitwirkungsrecht des Betriebsrates vorliegen. Versichern Sie sich also besser vorab des Rates Ihres Anwaltes, der Kostenaufwand hierfür ist nichts im Vergleich zum ansonsten eventuell unnötig provozierten Streit mit dem Betriebsrat, zumal der Unternehmer auch noch dessen anwaltliche Beratung bezahlen darf, wenn er für den Streit die Veranlassung gegeben hat.

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