In M&A Transaktionen verständigen sich die Beteiligten abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsmechanismen auf ein auf den jeweiligen Kaufvertrag zugeschnittes Gewährleistungs- und Garantieregelwerk. Die Regeln über Aufklärungspflichten erfahren hiernach erhebliche Modifikationen. Mehr hierzu finden Sie in nachfolgenden Beitrag, erschienen in der NZG 2012, 841. Der Verlag C.H.Beck oHG hat die kostenfreie Veröffentlichung mittels dem hier hinterlegten Link freundlicherweise autorisiert.