Best Practices der EU-Kommission bei Kartelluntersuchungen

Am 17.10.2011 hat die EU-Kommission eine überarbeitete Fassung ihrer „Best Practices“-Papiere zu Kartelluntersuchungen veröffentlicht. In der in 2010 hierzu vorangegangenen Konsultation hatte der DIHK gemeinsam mit dem BDI Stellung bezogen. Das Maßnahmepaket zielt laut Kommission darauf ab, in Kartellverfahren die Zusammenarbeit mit den Parteien und die Mechanismen zur Wahrung ihres Verfahrensrechts zu stärken.
Diese Maßnahmen, die die Transparenz und Fairness von Wettbewerbsverfahren steigern sollen, sollen laut Kommission den Parteien eine klare Vorstellung davon vermitteln, was sie in den verschiedenen Phasen einer kartellrechtlichen Untersuchung zu erwarten haben. Sie sollen die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission verbessern. Bestehen Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Verfahrensrechte der Parteien, können letztere den Anhörungsbeauftragten für Wettbewerbsverfahren anrufen, dessen Rolle in allen Phasen des Kartellverfahrens gestärkt wird. Hier mehr…..

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