Entgelte der Bundesanzeiger Verlag GmbH

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Nach einer neuen Entscheidung des Amtsgerichts Köln (NZG 2015, 74) ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH im Zivilprozess dazu verpflichtet, ihre Entgelte einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist ein Unternehmen mit Monopolstellung, was die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen angeht. Solche Unternehmen dürfen ihre Preise für Leistungen auf privatrechtlicher Basis (Veröffentlichungen) einseitig festsetzen. Zur Vermeidung überhöhter Entgelte müssen die Preise jedoch „der Billigkeit entsprechen“, was u. a. § 315 BGB verlangt.

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH hat einen Auftraggeber auf Zahlung der von ihr einseitig festgesetzten € 30,00 für eine Pflichtveröffentlichung verklagt. Das Amtsgericht Köln hat die Bundesanzeiger Verlag GmbH im Rechtsstreit aufgefordert, diesen Preis zu begründen. Das konnte oder wollte die Klägerin nicht tun.

Das Amtsgericht hat daraufhin die Klage abgewiesen, so dass die Bundesanzeiger Verlag GmbH keinen Zahlungsanspruch hat. Das Urteil ist nach Informationen der juristischen Fachverlage rechtskräftig.

Praktisch zu beachten ist, dass die Entscheidung zwar rechtlich eindeutig und unseres Ermessen korrekt ist, der Aufwand von Nichtzahlung, Klage oder einer eventuellen Rückforderung in den allermeisten Fällen aber einen unwirtschaftlichen Aufwand bei Unternehmen verursachen dürfte.

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