VERSTÄRKTER KAMPF GEGEN PRODUKTFÄLSCHUNG – EP

Spring 14Mit der Umbenennung der Gemeinschaftsmarke in Unionsmarke soll die Anmeldung einer Marke erleichtert und der Transit gefälschter Waren erschwert werden. Das Plenum des EU-Parlaments nahm am 25. Februar 2014 das Markenpaket bestehend aus dem Verordnungsvorschlag COM(2013) 161 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke und dem Richtlinienvorschlag COM(2013) 162 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken an (angenommener Text 1, 2). Die Kontrolle von Transitwaren soll verstärkt werden, eine Beschlagnahme auf dem Transit soll nunmehr möglich sein (s. EiÜ 27/13, 25/13, 12/13). Die Verhandlungen im Rat dauern an.

 

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