Einige rechtliche Besonderheiten in der Freihandelszone in Shanghai

Winter 3Am 29.09.2013 wurde eine Freihandelszone in Shanghai eröffnet. Auf dieser Zone sind ein freier Währungstausch (insbesondere Freihandel der chinesischen Währung), frei verhandelbare Zinshöhe, vereinfachte Registrierungsverfahren bzgl. Unternehmensgründung, -Kauf, Merger & Akquisition von ausländischen Investoren und ein erweiterter Markteintritt der früher beschränkten bzw. verbotenen Branche (insbesondere Bank, Finanzdienstleistung) usw. vorgesehen. Das Ziel der Freihandelszone ist, den Weg Chinas und die weitere Wirtschaftsreform bzw. Wirtschaftsentwicklung im Rahmen der Globalisierung zu finden. Dazu gehört vor allem ein erweiterter und einfacher Markteintritt für ausländische Investoren.

Um die Freihandelszone zu betreiben sind verschiedene administrative Regelungen erlassen worden. Hier werden die wichtigsten Neuerungen in der Freihandelszone kurz vorgestellt.

Für ausländische Investments in dieser Freihandelszone ist eine „Special Administrative Measures (Negativliste) on Foreign Investment Access to the China (Shanghai) Free Trade Zone 2013“ von der Shanghai Regierung erlassen worden. Diese offizielle Negativliste konkretisiert die Branche, die weiterhin als beschränkt oder verboten geblieben sind. Es wurde von dieser Negativliste klargestellt, dass alle anderen, nicht in dieser Liste erwähnten Branchen, für ausländische Investoren frei zur Verfügung stehen. Zum Betreiben dieser freien Branchen in dieser Freihandelszone ist eine vorherige Genehmigung nicht mehr nötig. Stattdessen reicht eine Anmeldung aus laut Art. 4 Filing Administrative Measures for Foreign Invested Enterprises in China (Shanghai) Pilot Free Trade Zone.

Zur Gründung eines Unternehmens in der Freihandelszone ist es nicht mehr zwingend, das Stammkapital innerhalb von einer bestimmten Frist vollständig einzuzahlen. Stattdessen gilt das sog. gezeichnete Kapital-Anmeldungssystem. Das Stammkapital ist der von Gesellschafter in der Satzung anerkannte Betrag und wird registriert bei der Industrie- und Handelsbehörde. Der Gesellschafter haftet für den gezeichneten Betrag. Die Einzahlung erfolgt nur noch nach dem Gesellschaftervertrag bzw. Unternehmensbedarf. Die tatsächliche Einzahlung wird durch „Market Entities Credit Information Public Disclosure System“ veröffentlicht, Ziffer I. 1. (1) Abs. 1 Opinions of the State Administration for Industry and Commerce of the People´s Republic of China on Supporting the Establishment of the China (Shanghai) Pilot Free Trade Zone. Diese Regelung gilt sowohl für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung als auch für eine Aktiengesellschaft.

Weiterhin ist das gesetzliche Mindestkapital zur Gründung einer Gesellschaft in dieser Freihandelszone abgeschafft, (Mindestkapital RMB 30.000 Yuan für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, RMB 100.000 Yuan für eine Ein-Mann-GmbH und RM 5.000.000 für eine Aktiengesellschaft). Ziffer I. 1. (1) Abs. 2 Opinions of the State Administration for Industry and Commerce of the People´s Republic of China on Supporting the Establishment of the China (Shanghai) Pilot Free Trade Zone. 

Steuerrechtlich sind die Maschinen, Anlagen und andere Produkte von der Importsteuer befreit, soweit sie von einer in der Freihandelszone gegründeten Produktionsgesellschaft oder einer Gesellschaft, die einen herstellungsbezogenen Service einer Produktionsgesellschaft anbietet, importiert sind, Ziffer 3 der Circular on Relevant Import Tax Policies for the China (Shanghai) Pilot Free Trade Zone. Soweit die in der Freihandelszone hergestellten bzw. bearbeiteten Produkte in das chinesische Inland verkauft werden, sind die Mehrwertsteuer beim Import und die Konsumsteuer zu zahlen. Daher ist eine steuerliche Begünstigung für eine Produktion in der Freihandelszone nicht ersichtlich, falls der Verkauf im chinesischen Inland gezielt ist.

Die neu geöffnete Freihandelszone besteht gerade knapp 3 Monate. Viele Regelungen sind noch nicht vervollständigt. Der Gesetzgeber bemüht sich um eine weitere detaillierte Gesetzgebung. Die weitere Entwicklung der Freihandelszone ist daher abzuwarten. Bis jetzt ist die Freihandelszone mehr für die Finanzbranche bzw. Dienstleistungsbranche attraktiv.    

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